Abschreibungsdauer von Musterhäusern

Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für Musterhäuser eines Fertighausausstellers die gleiche Abschreibung vorzunehmen ist wie für Wirtschaftsgebäude (im entschiedenen Fall 4 % pro Jahr).

Eine Verkürzung der Abschreibungsdauer auf acht Jahre, wie vom Hersteller gewünscht, sei nicht möglich. Bei den Musterhäusern handle es sich um Gebäude und nicht um Betriebsvorrichtungen. Eine kürzere Nutzungsdauer der Gebäude kann nur dann zu Grunde gelegt werden, wenn das Gebäude vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer objektiv wirtschaftlich verbraucht ist.



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