Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug ist es unerlässlich, dass in einer Rechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vollständig aufgeführt sind. Dazu gehört u. a. auch der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Die Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Kunden dürften sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs erledigt haben, nach der der Leistungszeitpunkt zwingend anzugeben ist. Um die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu erhalten, ist vorgeschrieben, dass man eine Handwerkerrechnung erhält und den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers zahlt. Für bar bezahlte Rechnungen gibt es definitiv keine Steuerermäßigung.



Änderung der Lohnsteuerfestsetzung MAI 2009