Grundstück im Sonderbetriebsvermögen

Grundstück im Sonderbetriebsvermögen kann Gegenstand eines ruhenden Gewerbebetriebs sein

Ein Gesellschafter hatte seiner Personengesellschaft ein für deren Schmuckeinzelhandel notwendiges Grundstück vermietet. Es gehörte deshalb zu seinem sog. Sonderbetriebsvermögen. Nachdem die Personengesellschaft insolvent geworden war, vermietete er es an Dritte. Mit dem Finanzamt stritt er darüber, ob das Grundstück für sich auch Gegenstand eines sog. ruhenden Gewerbebetriebs sein kann. In diesem Fall muss es nicht unter Aufdeckung der stillen Reserven ins Privatvermögen überführt werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Grundstück für sich ein ruhender Gewerbebetrieb ist, weil es eine wesentliche Betriebsgrundlage für den Schmuckeinzelhandel darstellt.

Hinweis:
Der Gesellschafter hat ein jederzeitiges Wahlrecht, die Betriebsaufgabe zu erklären und das Grundstück ins Privatvermögen zu überführen.



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