Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Account) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.

Nach Auffassung des Gerichts haftet der Inhaber des Accounts, wenn er von dem im Internet eingestellten Angebot keine Kenntnis hatte, mangels Vorsatzes zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es kommt jedoch eine Haftung als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil der Inhaber nicht hinreichend dafür gesorgt hat, dass Dritte keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangen.



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