Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für jede einzelne vermietete Immobilie

Bei der auf Dauer angelegten Vermietung eines Gebäudes ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Vermieter eine Einkünfteerzielungsabsicht hat. Diese Einkünfteerzielungsabsicht ist jedoch nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen. Der Bundesfinanzhof hat sich damit auseinander gesetzt, wie die Prüfung dieser objektbezogenen Einkünfteerzielungsabsicht vorzunehmen ist.

Ein Grundstückseigentümer hatte eine Immobilie, bestehend aus Wohnhaus, Stall und Nebengebäude und Scheune, an verschiedene Personen verpachtet. Ein Teil der Baulichkeiten stand leer oder wurde von dem Eigentümer selbst genutzt. Bei einer Gegenüberstellung der gesamten Einnahmen und Werbungskosten ergaben sich über mehrere Jahre negative Einkünfte. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Verluste ab. Der Bundesfinanzhof hat hier differenziert und festgestellt, dass die Einnahmen und Werbungskosten der einzelnen Objekte gesondert gegenüber zu stellen sind. Hinsichtlich der nicht vermieteten Grundstücksteile muss sodann geprüft werden, ob objektive Umstände für eine Vermietungsabsicht feststellbar sind. Den Eigentümer trifft im Zweifel die Beweislast für das Vorliegen dieser Vermietungs- und Einkünfteerzielungsabsicht.



Schenkungsteuer Erwerber einer Eigentumswohnung