Instandsetzungsaufwendungen in Selbstnutzungsphase

Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase keine Werbungskosten

Einem Ehepaar gehörte eine Eigentumswohnung, die es 2007 selbst nutzte und ab 2008 vermietete. Während der Zeit der Selbstnutzung, also im Jahr 2007, ließ es einen neuen Heizkessel einbauen. Die Kosten wollte es als vorab entstandene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend machen. Das lehnte der Bundesfinanzhof ab. Vorab entstehende Werbungskosten können nur berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Einkunftsart besteht. Dieser fehlte hier, weil der neue Heizkessel auch fast ein Jahr privat genutzt wurde.



Balkonte, Terrassen etc. als Wohnfläche OKTOBER 2009