Grundstückstausch als Anschaffungsgeschäft

Zwei Brüder erwarben 1994 von ihrem Vater im Wege der Schenkung ein mehr als 16.000 qm großes unbebautes Grundstück. Dabei handelte es sich um Acker-, Grünland- und Waldflächen. Keine drei Jahre später veräußerten sie das gesamte Grundstück an die Stadt mit der Maßgabe, dass ihnen nach der beabsichtigten Erschließung 1.400 qm erschlossene Baugrundstücke zurückübertragen würden. Dieser Prozess zog sich bis zum Februar 2003 hin. Im Dezember desselben Jahres veräußerte einer der Brüder sein ihm im Februar zugewiesenes Baugrundstück.

Das Finanzamt sah den 1997 vertraglich vereinbarten Grundstückstausch (Acker-, Grünland- und Waldflächen gegen erschlossene Baugrundstücke) als Anschaffungsgeschäft für die Baugrundstücke an. Den keine zehn Jahre später darauf folgenden Verkauf behandelte es als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.

Der Bundesfinanzhof bestätig te diese Auffassung. Er sah in dem Vorgang keinen Parallelfall zu einem förmlichen Umlegungsverfahren. Eine vergleichsweise Zwangssituation war nicht feststellbar. Das Tauschgeschäft erfolgte aufgrund freier Entscheidung.



Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgesch OKTOBER 2010