Ehe - eingetragene Lebenspartnerschaft

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Nach dem für die Zeit vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2008 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz waren eingetragene Lebenspartnerschaften nach Schaffung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft ab 2001 erheblich höher belastet als Ehegatten. Während Ehegatten der günstigen Steuerklasse I unterfielen, wurden Lebenspartner in die Steuerklasse III eingeordnet. Auch die Freibeträge waren für Ehegatten erheblich höher. So erhielten Ehegatten einen persönlichen Freibetrag von 307.000 €, Lebenspartner dagegen nur 10.000 €. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz sind die Freibeträge nunmehr gleich hoch. Dagegen gibt es immer noch den Unterschied in den Steuerklassen, der allerdings durch das Jahressteuergesetz be seitigt werden soll.

Laut Bundesverfassungsgericht bestehen für die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten keine Unterschiede von solchem Gewicht, die eine Benachteiligung der Lebenspartner rechtfertigen könnten. Dies gilt sowohl für die Gewährung der Freibeträge als auch für Zuordnung zu den Steuerklassen.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz a. F. betroffenen Altfälle (16. Februar 2001 bis 24. Dezember 2008) zu treffen.



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