Ihre Mandanten-Info: Immer auf dem Laufenden
Jahres-Rundschreiben 2024/25
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
wie in jedem Jahr möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem Jahresrundschreiben über aktuelle Änderungen rund um das Steuerrecht informieren.
In unserem Jahresrundschreiben finden Sie:
- Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler
- Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber
- Informationen rund um Kapitalgesellschaften
Termine im Dezember 2024/Januar 2025: Steuern und Sozialversicherung
Lohnsteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag
10.02.2025
10.03.2025
Einkommensteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag
Entfällt
10.03.2025
Körperschaftsteuer - Solidaritätszuschlag
Entfällt
10.03.2025
Umsatzsteuer
10.02.2025
10.03.2025
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
10.02.2025
Entfällt
Schonfrist bei Überweisung
13.02.2025
13.03.2025
Schonfrist bei Scheck
10.02.2025
10.03.2025
Gewerbesteuer
17.02.2025
Entfällt
Grundsteuer
17.02.2025
Entfällt
Schonfrist bei Überweisung
20.02.2025
Entfällt
Schonfrist bei Scheck
17.02.2025
Entfällt
Sozialversicherung
26.02.2025
27.03.2025
Kapitalertragsteuer - Solidaritätszuschlag
Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Mandanten-Information Februar 2025
- Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.
- Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof und das Hessische Finanzgericht.
- Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Erfahren Sie mehr zu diesen Themen in unserer aktuellen Mandaten Information: