Zweijährige Gültigkeit von Frei beträgen im Lohnsteuer Ermäßigungsverfahren
Das Bundesministerium der Finanzenhat als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im LohnsteuerErmäßigungsverfahren den 1. Oktober 2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
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