Steuerfreie Zigaretten für Familienangehörige

Frau A erwarb bei einem Ausflug nach Polen zusammen mit ihrem Vater und den Großeltern, die an der Grenze zu Polen wohnten, vier Stangen Zigaretten. Nach der Rückkehr nach Deutschland schenkten ihr der Vater und die Großeltern drei Stangen. Auf der Rückfahrt zu ihrem Wohnort wurden Frau A von einer mobilen Zollkontrolle von den 760 verbliebenen Zigaretten 560 Stück abgenommen und sichergestellt.

Das Hauptzollamt war der Ansicht, die Zigaretten waren nicht für den Eigenbedarf gekauft worden.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch darin zu sehen ist, wenn eine Privatperson im Mitgliedsstaat der Europäischen Union versteuerte Zigaretten für den Eigenbedarf erwirbt, selbst in das Steuergebiet (Deutschland) verbringt und anschließend an Familienangehörige verschenkt.

Wird der Transport nicht selbst durchgeführt, entfällt die Steuerfreiheit, weil es an der Voraussetzung des Selbstverbringens fehlt.



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