Änderungen des § 17c UStDV

Auch der Buchnachweis wird geändert. Zukünftig muss neben der Menge und der genauen Bezeichnung des Gegenstands bei Fahrzeugen eine buchmäßige Aufzeichnung der Fahrzeug-Identifikationsnummer erfolgen. Diese Änderung soll der Bekämpfung der Steuerhinterziehung dienen.

Kleinunternehmer: Private Mitverwendung eines betrieblichen PKW nicht steuerbar Kleinunternehmer, deren Umsätze die im Umsatzsteuergesetz bezeichneten Grenzen nicht überschreiten, können aufatmen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die private Nutzung eines betrieblichen PKW kein Umsatz ist und deshalb bei Berechnung der bezeichneten Grenzen nicht zu berücksichtigen ist. Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für private Zwecke oder für solche, die außerhalb des Unternehmens liegen, ist nur dann Umsatz, wenn gleichzeitig Vorsteuer geltend gemacht werden kann.



Gemischt-genutzten Gegenstände Folgen einer fehlenden Gelangensbestätigung