Kaufpreismindernd wirkende Rückstellung

Bilanzausweis kaufpreismindernd wirkender Rückstellungen mit steuerlichem Passivierungsverbot

Eine Kapitalgesellschaft erwarb sämtliche Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten eines Unternehmens im Rahmen eines sog. asset deals. Kaufpreismindernd wurden steuerlich nicht bilanzierungsfähige Verbindlichkeiten für Jubiläumszuwendungen und an den Pensionssicherungsverein berücksichtigt. Das Finanzamt lehnte einen Bilanzausweis dieser Verbindlichkeiten beim Käufer ab und verlangte stattdessen deren sofortige gewinnerhöhende Auflösung.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist das übernommene Betriebsvermögen nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu bilanzieren. Danach sind alle von einem Käufer erworbenen Verbindlichkeiten als ungewisse Verbindlichkeiten bilanziell auszuweisen und an jedem nachfolgenden Bilanzstichtag mit ihrem Teilwert zu bewerten. Der Anschaffungsvorgang ist erfolgsneutral zu bilanzieren. Diese Grundsätze sind auch für die steuerbilanzielle Beurteilung maßgeblich. Für Anschaffungsvorgänge wird das steuerrechtliche Ansatz- und Ausweisverbot aufgehoben.



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