Ermäßigte USt für Konzertkarten

Vorverkaufsgebühr für Konzertkarten unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

Neben dem Entgelt für die Konzertkarte unterliegt auch die Vorverkaufsgebühr dem ermäßigten Umsatzsteuersatz bzw. ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Vorverkaufsstelle wird regelmäßig als Vermittlungsstelle für den Konzertveranstalter tätig und erbringt damit eine Nebenleistung zur Veranstaltungsleistung. Muss die Vorverkaufsstelle einen Teil der Vorverkaufsgebühr an den Veranstalter abführen, mindert dies nicht das Entgelt für die Konzertkarte, sondern die Bemessungsgrundlage für die Vermittlungsprovision. Das Entgelt für die Vermittlungsleistung (Vorverkaufsgebühr) ist damit um die sog. „refundierten“ Beträge zu kürzen.(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



Kaufpreismindernd wirkende Rückstellung