Ehegatten-Unterhaltsleistung

Keine Kürzung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistung um Versicherungsaufwendungen

Bei der Ermittlung der Kindergeld schädlichen Bezüge sind Unterhaltsleistungen, die ein verheiratetes Kind von seinem Ehegatten erhält, nicht um Aufwendungen für eine Kfz-Versicherung oder eine Unfallversicherung zu mindern. Die Aufwendungen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung und für eine Unfallversicherung sind Bestandteil des Familienunterhalts. Auch die Tatsache, dass der Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingesetzt wird, ändert an dieser Beurteilung nichts. Ab 2012 spielt die Höhe der Einkünfte und Bezüge eines Kindes keine Rolle mehr.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



Alleinerziehende JUNI 2012