Kinderzuschüsse aus Versorgungswerk

Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei

Kinderzuschüsse aus der Rente eines berufsständischen Versorgungswerks sind steuerpflichtig und nicht wie die Zuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Die unterschiedliche Behandlung solcher Zuschüsse verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Steuerfreiheit der Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung normiert, weil der Anspruch auf Kindergeld für solche Kinder ausgeschlossen ist. Berufsständische Kinderzuschüsse sind zwar nicht steuerfrei, dafür geht aber auch der Anspruch auf Kindergeld nicht verloren.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



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