Neuregelungen bei der Steuerklassenwahl

Ab dem Jahr 2010 besteht für Doppelverdiener-Ehepaare die Möglichkeit eines sog. optionalen Faktorverfahrens. Ehepaare können nicht nur die Steuerklassenkombination III und V wählen, sie können sich auch gemeinsam nach der Steuerklasse IV besteuern lassen. Durch das neue Verfahren wird der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide Ehepartner verteilt. Das Faktorverfahren führt zur Pflichtveranlagung der Ehegatten.

Wer das Faktorverfahren im kommenden Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Steuerkarten 2010 beim Finanzamt beantragen. Der Faktor wird dann durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich.



Neues Bilanzrecht ab 01.01.2010 Offenlegung des Jahresabschlusses