Neues Bilanzrecht ab 01.01.2010

Der Bundesrat hat am 3. 4. 2009 dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Neben den Buchführungserleichterungen für mittelständische Einzelkaufleute gibt es auch für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung. Einige Änderungen sind in diesem Rundschreiben unter B.13; C.1 im Einzelnen dargestellt.

Das neue Bilanzrecht, das spätestens ab 2010 anzuwenden ist, sollte insbesondere auf folgende Sachverhalte geprüft werden:

Es können Aktivierungswahlrechte in der Handelsbilanz im Hinblick auf eine bessere Eigenkapitalquote ausgeübt werden. Das hat zur Folge, dass dies sich bei der Zinsschranke maßgeblich auswirken kann oder für die Kreditwürdigkeit relevant sein kann.

Bei Betrieben mit hohen Forschungs- und Entwicklungskosten ist eine genaue Dokumentation bei der Trennung von Forschungs- und Entwicklungskosten vorzunehmen, da nur die Entwicklungskosten aktiviert werden können.

Sollen steuerliche Wahlrechte abweichend von der Handelsbilanz ausgeübt werden? Wenn ja, ist dann ein gesondertes Verzeichnis für die Steuerbilanz anzulegen.





Neue Verpflichtung Neuregelungen bei der Steuerklassenwahl