Kfz-Steuer

Aufgrund der Neuregelung bei der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1. 7. 2009 prüfen die Finanzämter für Fahrzeuge, die zwischen dem 5. 11. 2008 und dem 30. 6. 2009 erstmalig zugelassen wurden und mindestens der EURO-4-Norm entsprechen, ob es für diese Fahrzeuge günstiger ist, nach der alten Hubraumbesteuerung oder nach der neuen CO2-Steuer zu verfahren. Bereits ergangene Steuerbescheide werden von Amts wegen automatisch geändert.

Halter, deren Fahrzeuge der EURO-5-Norm entsprechen und deren Erstzulassung ebenfalls im Zeitraum vom 5. 11. 2008 bis zum 30. 6. 2009 lag, werden für zwei Jahre von der Steuer befreit.



Kfz-Nutzung von Arbeitnehmern Kindergeld/Kinderfreibetrag