Kindergeld/Kinderfreibetrag

Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wird zur Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern ab dem 1.1.2010 das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Bei vier Kindern gibt es pro Monat immerhin € 80 mehr, es werden dann insgesamt € 773 überwiesen.

Höhe  2009  2010 
1. und 2. Kind je  € 164  € 184 
3. Kind  € 170  € 190 
ab dem 4. Kind je  € 195  € 215 


Im gleichen Zuge werden die Freibeträge für Kinder von insgesamt € 6.024 auf € 7.008 ab dem Veranlagungszeitraum 2010 erhöht. Die Kinderfreibeträge wirken sich bei einem zu versteuernden Elterneinkommen ab ca. € 55.000 aus. Eine Günstigerprüfung (Kindergeld oder Kinderfreibetrag) wird im Einkommensteuerbescheid vorgenommen.



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