Degressive Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde die degressive Abschreibung in Höhe von höchstens 25 % eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ab dem 1. 1. 2009 angeschafft oder hergestellt werden und ist auf zwei Jahre befristet. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. 12. 2010 angeschafft werden, kann nur noch die lineare Abschreibung in Anspruch genommen werden.



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