Betriebsveranstaltungen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen bzw. der Weihnachtsfeier bis € 110 brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden. Es darf sich allerdings nicht um Bargeld handeln. Bei Überschreiten der Freigrenze ist der gesamte Betrag dem Lohn/Gehalt hinzuzurechnen und wird somit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Zuwendungen können allerdings durch den Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden, dann bleiben diese auch sozialversicherungsfrei.



Betriebliche Nutzung beim Kraftfahrzeug Degressive Abschreibung