Besteuerung von Dividenden 2008/2009

Bei den natürlichen Personen unterliegen ausgeschüttete Gewinne auch 2008 dem Halbeinkünfteverfahren, d.h. sie werden nur zur Hälfte dem regulären Steuersatz von bis zu 45 % unterworfen.

Erst ab 2009 ergeben sich durch das Gesetz zur Unternehmenssteuerreform Veränderungen, denn dann wird das Halbeinkünfteverfahren für den Privatbereich vollständig abgeschafft. Dividenden unterliegen dann in voller Höhe der Abgeltungssteuer von 25 %.

Ausschüttungen sollten aufgrund des günstigeren Halbeinkünfteverfahrens bis Ende des Jahres 2008 vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung der Progression der Einkommensteuer sollten die Ausschüttungen auf die Jahre 2007 und 2008 verteilt werden.

Ab 2009 entfällt der Abzug von Werbungskosten, insbesondere sind Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit GmbH-Anteilen nicht mehr abzugsfähig.

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften als Empfänger von Dividenden wird 2009 der steuerpflichtige Teil auf 60 % - statt bisher 50 % - angehoben (sog. Teileinkünfteverfahren). Mit den Dividenden in Zusammenhang stehende Aufwendungen sind ebenfalls zu 60 % abzugsfähig.

Für Kapitalgesellschaften als Empfänger von Dividenden bleibt es auch in Zukunft bei der vollständigen Steuerbefreiung.



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