Benzingutscheine

Durch den Wegfall der Entfernungspauschale haben viele Arbeitnehmer ab dem 1. 1. 2007 monatlich von ihrem Arbeitgeber einen Tankgutschein in Höhe von jeweils € 44 aushändigt erhalten. Steuern und Sozialabgaben fallen dabei grundsätzlich nicht an, wenn der Gutschein lediglich eine Mengenangabe enthält. Steht auf dem Gutschein „Benzingutschein € 44“ oder wird diese Freigrenze überschritten, werden dagegen Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.



Änderungen bei der Körperschaftsteuer Besteuerung von Dividenden 2008/2009