Werbungskosten beim Erwerb von Kapitalgesellschaft

Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs ist eines der großen Ärgernisse der Abgeltungssteuer. Mit der Einführung eines weiteren Ausnahmetatbestandes in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG wird nun zumindest in einem Punkt Abhilfe geschaffen. Auf Antrag können Steuerpflichtige auf Zeit aus dem Abgeltungsregime ausscheren, wenn sie

zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind oder

zu mindestens einem Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt und beruflich für diese tätig sind.



Sie müssen dann ihre Dividenden dem individuellen Steuersatz unterwerfen, sind hinsichtlich derWerbungskosten aber nicht auf den sogenannten Sparer-Freibetrag von € 801 beschränkt. Nach dereventuellen Rückkehr zum Abgeltungsregime (wegen Zeitablaufs ohne erneuten Antrag oder wegenWiderrufs des Antrages) ist ein erneuter Wechsel allerdings ausgeschlossen.



Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen