Allgemeines

Der Gesetzgeber hat das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 verabschiedet. Das Gesetz führt zu wichtigen Änderungen bei der Besteuerung der Personenunternehmen, der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter. Das Reformwerk tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. 1. 2008 in Kraft. Die Änderungen sollen den Zweck haben, den Standort Deutschland für die Unternehmen wieder attraktiver zu machen und zu verhindern, dass Steuerquellen in das Ausland verlagert werden.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz wird aber auch die neue Abgeltungssteuer (ab 1. 1. 2009) eingeführt, die nicht nur die Unternehmen, sondern auch alle Privatpersonen mit ihren einnahmen aus Kapitalvermögen trifft. Mit ihr soll die bekannt schwierige Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfacht werden.

Ob die neuen Regelungen und recht komplizierten Vorschriften tatsächlich den erwarteten Zweck erfüllen, bleibt allerdings abzuwarten.

Im Folgenden wird lediglich auf die Änderungen in 2007 und in 2008 eingegangen. Die ab dem 1. 1. 2009 eingeführte Abgeltungssteuer wird hier nicht behandelt.



Änderungen bei der Gewerbesteuer