Berücksichtigung von Kindern

Wie lange Kindergeld gewährt wird, hängt vom Alter des Kindes ab. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten Eltern grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung Kindergeld. Seit 2007 werden Kinder grundsätzlich nur noch bis zum 25. Geburtstag berücksichtigt. Dabei gibt es allerdings Übergangsregeln:

Kinder mit Geburtsjahr 1982 werden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt.

Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 und 1981 werden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt.

Kinder der Geburtsjahrgänge 1983 und jünger werden grundsätzlich nur noch bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt

Kinder, die vor 2007 in der Zeit ab ihrem 25. Geburtstag und vor ihrem 27. Geburtstag eine Behinderung erlitten haben, aufgrund der sie außerstande sind, sich selbst finanziell zu unterhalten, werden auch 2007 und darüber hinaus berücksichtigt.



Für die volljährigen Kinder (Stichtag 2008/2009: vor dem 2.1.1990 bzw. 1991 geboren) gibt es die Vergünstigungen nur abhängig von der individuellen Lebenssituation sowie den Einkünften des Kindes:

Das Kind absolviert eine Berufsausbildung oder befindet sich im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

Die jährlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen den Betrag von € 7.680 nicht überschreiten. Nicht einbezogen werden ausbildungsbezogene Zuschüsse, wie Büchergeld, Stipendien, Unterhaltsleistungen der Eltern sowie die steuerfreie Erstattung von Werbungskosten.

Au - pair - Aufenthalt im Ausland, wenn ein begleitender Sprachunterricht von mindestens 10 Stunden wöchentlich besucht wird.

Das Kind kann eine Berufsausbildung nicht beginnen, weil es auf seinen Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz warten muss.

Kinder unter 21 werden berücksichtigt, wenn sie arbeitslos und bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende gemeldet ist. Die Meldung eines volljährigen Kindes als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit wirkt nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Arbeitsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.



Hinweis:
Wird die Einkommensgrenze auch nur um einen Euro überschritten, entfällt das Kindergeld für ein gesamtes Jahr. Da kann es hilfreich sein, kurz vor dem Jahresende noch ein paar Werbungskosten zu produzieren, um unter die Grenze von € 7.680 zu kommen.



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