Berücksichtigung von sozialschwachen Familien

Bereits seit dem 1.10.2008 erhalten Paare mit Bruttoeinkommen von bis zu € 900 monatlich und Alleinerziehende mit Einkommen von bis zu € 600 monatlich mehr Geld, indem der Kinderzuschlag bis zu € 140 pro Kind beträgt, die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung deutlich gesunken sind sowie zusätzliche Erwerbseinkommen nur noch zu 50 % (zuvor 70 %) angerechnet werden.

Eltern müssen jetzt nicht mehr belegen, dass ihr Einkommen über dem Hartz-IV-Bedarf (Regelsatz, Miete, Heizung, Mehrbedarf) liegt, sondern nur ein Mindesteinkommen von pauschal € 900 (€ 600 bei Alleinerziehenden) nachweisen. Dabei zählen auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld I als Einkommen. Den Kinderzuschlag gibt es aber weiterhin nur dann, wenn das Einkommen der Eltern nicht wesentlich über dem Hartz-IV-Bedarf liegt.

Ab dem 1.1.2009 werden erstmals die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt. Dies geschieht zu rund 20 % bei durchschnittlich anrechenbarer Haushaltsgröße, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Das durchschnittliche Wohngeld steigt von monatlich € 92 auf € 142.

Seit dem 1.10.2008 liegen die BAföG-Bedarfssätze um 10 % und die Freibeträge um 8 % über den vorherigen Beträgen. Der BAföG-Höchstsatz liegt bei € 643 monatlich (bisher € 585). Neben dem Studium lässt sich zudem mehr Geld hinzuverdienen: Die Höchstgrenze wurde auf € 400 im Monat angehoben. Außerdem wird das Studium mit Kind erleichtert, indem es für das erste Kind einen neuen Kinderbetreuungszuschlag von € 113 und für jedes weitere Kind € 85 monatlich gibt.



Berücksichtigung von Kindern Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)