Senkung der Künstlersozialkasse

Selbständige, die künstlerische oder publizistische Werke schaffen, sind durch eine Künstlersozialversicherung in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Das Beitragsaufkommen wird neben den Beiträgen der Versicherten auch durch eine von den Auftraggebern (Unternehmen) zu tragende Künstlersozialabgabe finanziert. Abgabepflichtig sind vor allem branchenspezifische Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben, Verlage, Presse- oder Konzertagenturen, Theater, Galerien etc. Betroffen ist aber auch jedes andere Unternehmen, das eigene Werbemaßnahmen durchführt und zu diesem Zweck „nicht nur gelegentlich“ Aufträge z.B. für die Gestaltung von Katalogen, Geschäftsberichten, Layouts, Anzeigen, Prospekten, Produkten bzw. Verpackungen oder für Webdesign vergibt. Das ist selbst dann der Fall, wenn Werbemaßnahmen lediglich in größeren zeitlichen Intervallen (regelmäßig alle drei bis fünf Jahre) stattfinden. Die Künstlersozialabgabe fällt an, wenn der Leistungserbringer Selbständiger, Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft ist, nicht jedoch, wenn eine juristische Person (GmbH) mit den entsprechenden Tätigkeiten beauftragt wird.

Nicht erfasst werden private Auftraggeber und private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten) sowie interne Betriebsfeiern. Werden selbständige Künstler für öffentliche Veranstaltungen z. B. durch Vereine engagiert, bleibt dies abgabefrei, wenn nicht mehr als drei Veranstaltungen im Kalenderjahr durchgeführt werden.

Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte, Gagen, Honorare bzw. Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Material-, Nebenkosten und Auslagen zu zahlen, nicht jedoch auf Reisekostenerstattungen. Nichtkünstlerische Leistungen, wie z. B. Druckkosten, sind nicht abgabepflichtig. Der Abgabesatz beträgt für 2008 4,9 % und wird ab dem 1. Januar 2009 auf 4,4 % gesenkt. Zu beachten ist, dass für alle noch bis zum 31. Dezember 2008 gezahlten Entgelte der höhere Prozentsatz gilt.



Offenlegung des Jahresabschlusses 2008 Sozialversicherungsrecht