Angemessene Geschäftsführervergütung

Angemessene Geschäftsführervergütung bei mehrfacher Geschäftsführertätigkeit

Bei Geschäftsführern einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter sind, werden die Gesamtbezüge unter steuerlichen Aspekten auf ihre Angemessenheit untersucht. Der unangemessene Teil der Bezüge ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln.

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer für mehrere GmbHs tätig, ist ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zu beachten: Arbeitet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zusätzlich als Geschäftsführer für eine andere GmbH (sog. Mehrfach-Geschäftsführer), so ist dies bei der Bestimmung des angemessenen Gehalts in der Regel mindernd zu berücksichtigen. Eine vollständige oder teilweise Nichtberücksichtigung anderweitiger Tätigkeiten kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die anderweitige Tätigkeit für die zu beurteilende Gesellschaft Vorteile bringt, die den Verlust an zeitlichem Einsatz des Geschäftsführers ausgleichen.

Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.

Hinweis: Will man die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung vermeiden, ist bei Mehrfach-Geschäftsführung zunächst das angemessene Gesamtgehalt für die Tätigkeit in allen Gesellschaften festzustellen. Dieses ist dann zeitanteilig auf jede GmbH aufzuteilen.



Dingliches Vorkaufsrechts Anforderungen an Leistungsbeschreibung