Besteuerung der Altersrenten

Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

Zum 1. Januar 2005 ist die Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt worden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus berufsständischen Versorgungswerken werden ab 2040 voll besteuert. Bis dahin wird der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich erhöht. Dabei richtet sich die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils nach dem Jahr des Renteneintritts.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Umstellung auf das System der nachgelagerten Besteuerung verfassungsgemäß ist. Dem Gesetzgeber müsse bei der Regelung komplexer Sachverhalte eine gröbere Typisierung und Generalisierung zugestanden werden.



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