Grundstücksverwaltende Personengesellschaft

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft bei Verpachtung an ihren Gesellschafter

Einziger Unternehmensgegenstand der A-GmbH & Co. KG war die Verpachtung eines Grundstücks an ihre Komplementär-GmbH, die weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der A beteiligt war. Die A beantragte die Kürzung des Gewerbeertrags um die aus der Grundstücksverpachtung erzielten Erträge (sog. erweiterte Kürzung). Das Finanzamt lehnte dies ab, weil der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb der Komplementär-GmbH diente und die erweiterte Kürzung dann nicht gilt.

Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht. Das Gericht betonte, es sei unerheblich, dass die GmbH weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der A beteiligt gewesen war.



Besteuerung der Altersrenten Inanspruchnahme eines Gesellschafters