Nutzungsdauer eines Gebäudes als Pflegeheim

Nutzungsdauer eines Gebäudes als Pflegeheim ist individuell zu prüfen

Grundsätzlich ist bei Gebäuden von einer pauschalierten Nutzungsdauer auszugehen. Für im Privatvermögen befindliche Gebäude wird eine 50-jährige Nutzungsdauer unterstellt. Für nicht Wohnzwecken dienende Gebäude, die sich in einem Betriebsvermögen befinden, beträgt die generell unterstellte Nutzungsdauer 33 Jahre. Abweichungen von dieser gesetzlich festgelegten voraussichtlichen Nutzungsdauer sind nur zulässig, soweit dies den Vorgaben der amtlichen AfA-Tabellen entspricht oder soweit auf Grund einer besonders intensiven wirtschaftlichen Nutzung die technische Nutzungsdauer verkürzt wird.

Inwieweit die intensive Nutzung eines Gebäudes als Pflegeheim dessen technische Nutzungsdauer verkürzt, hängt von verschiedenen Gesichtspunkten ab. Zukünftig zu erwartende gesetzliche Anforderungen an die Zimmeraufteilung können eine wirtschaftlich kürzere Nutzungsdauer ebenso begründen wie eine noch intensivere Nutzung als die von Hotelgebäuden. Auch dem Umstand, dass das Gebäude im Anschluss an seine Nutzung als Pflegeheim nicht mehr für andere Zwecke nutzbar ist, kann eine entscheidende Bedeutung zukommen. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Erwägungen ist aber in jedem Fall eine individuelle Prüfung vorzunehmen. Ohne eine Einzelfallprüfung kann für Pflegeheime nicht allgemein und ohne besonderen Nachweis eine kürzere als die gesetzliche Nutzungsdauer angenommen werden.

Vorstehende Grundsätze ergeben sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs.



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