Gebäudeanbau als selbstständiges Wirtschaftsgut

Gebäudeanbau kann selbstständiges Wirtschaftsgut sein

Der Anbau an ein bestehendes Gebäude kann als selbstständiges Gebäude zu behandeln sein. Die Beurteilung hat nach bautechnischen Kriterien zu erfolgen. Dies sind eigene tragende Mauern, eigene Fundamente sowie eigene Geschossdecken und eine eigene Dachkonstruktion. Damit verfügt der Baukörper über die notwendige eigene statische Standfestigkeit.

Liegen die bautechnischen Voraussetzungen zur Beurteilung als selbstständiges Gebäude vor, kommt es nicht mehr darauf an, dass der Zugang über den Altbau erfolgt und eigene Sanitäranlagen fehlen. Auch der Frage nach einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Altbau kommt keine Bedeutung zu.

Vorstehende Grundsätze ergeben sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs.



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