Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung

Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein sind nicht steuerfrei

Eltern gründeten einen Förderverein, der eine Cafeteria in einem Gymnasium betrieb, damit die Schule als Ganztagesschule anerkannt wurde. Der Förderverein versorgte Lehrer und Schüler entgeltlich mit Speisen und Getränken und investierte die Gewinne in Einrichtung und Ausstattung der Cafeteria.

Der Förderverein musste aber aus fiskalischen Gründen seine Tätigkeit nach wenigen Jahren einstellen. Der Verein hatte nicht erkannt, dass die Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung umsatzsteuerpflichtig waren. Der Verein war nicht als Erfüllungsgehilfe der Schule anzusehen, bei der solche Umsätze steuerfrei geblieben wären, weil der Verein die Kinder nicht zu Erziehungszwecken aufgenommen hatte. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Umsatzsteuerpflicht.



Bemessungsgrundlage für zumutbare Belastung Umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung