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Nach der in den Jahren 2008 und 2009 gültigen Rechtslage mussten bei den Gewinneinkünften geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 150 € sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Kostete das GwG zwischen 150,01 € und 1.000 €, gab es eine zwingende Poolbewertung über fünf Jahre mit jeweils 20 % AfA. Für GwG, die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt wurden oder werden, wurde nun ein Wahlrecht eingeführt:
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