Abzug von Schulgeld

Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

Auch Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann abziehbar sein. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesfinanzhof im Fall eines Gymnasiasten, der im Rahmen eines Schüleraustausches ein Schuljahr in England absolvierte. Das Schulgeld für die Internatsunterbringung machten die Eltern als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt lehnte das ab.

Das Gericht begründete seine anders lautende Auffassung damit, dass die gesetzliche Vorschrift zwar von „gesetzlich anerkannten Schulen“ spricht, damit aber nicht nur inländische Schulen meint. Das Gemeinschaftsrecht hat in diesem Fall Vorrang gegenüber dem nationalen Recht. Dies hat nach Aussage des Gerichts zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind. Dazu bedarf es auch keiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof.

Kosten für ausländische Schulen im Gemeinschaftsgebiet können somit berücksichtigt werden. Es gelten lediglich die allgemeinen Beschränkungen. So sind z. B. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht abzugsfähig.



Baumbestand als Anlagevermögen Abfindung von Unterhaltsansprüchen