Steuerfreie Abgeordnetenpauschale

Steuerfreie Abgeordnetenpauschale nicht auf andere Berufsgruppen übertragbar

Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten im Rahmen ihrer Amtsausstattung eine Kostenpauschale zur Abgeltung bestimmter mandatsbedingter Aufwendungen, die als Aufwandsentschädigung steuerfrei ist.

Der Bundesfinanzhof sah darin keine gleichheitswidrige Begünstigung Abgeordneter.

Die Einbeziehung anderer Berufsgruppen in die steuerfreie Kostenpauschale scheitert jedoch daran, dass diese im Hinblick auf den Zweck der Pauschale, typische mandatsbedingte Aufwendungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des verfassungsrechtlich geregelten Abgeordnetenstatus zu erstatten, nicht mit den Abgeordneten vergleichbar sind. Für den Fall, dass die Kostenpauschale nicht realitätsgerecht ausgestaltet ist, kommt deren Ausweitung auf andere Berufsgruppen erst recht nicht in Betracht, da der Gesetzgeber die Pauschale dann allenfalls auf die tatsächlich entstandenen mandatsbedingten Aufwendungen der Abgeordneten beschränken dürfte.



Steuerl. Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Sozialversicherungsträger