Steuerl. Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich erneut zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen geäußert. Neu ist eine Definition des Begriffs Arbeitgeberdarlehen. Ein Arbeitgeberdarlehen ist danach die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags beruht. Nicht darunter fallen insbesondere Reisekostenvorschüsse oder ein vorschüssiger Auslagenersatz.

Außerdem sind Zinsvorteile aus der Darlehensüberlassung wieder nur dann als Sachbezüge zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € übersteigt.

Des Weiteren enthält das Schreiben Einzelheiten zur Berechnung der Zinsvorteile, zur Behandlung von Arbeitgeberdarlehen, die vor dem 1.1.2008 vereinbart wurden, und zur Behandlung von Arbeitgeberdarlehen durch Kreditinstitute.

Bei Unsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung eines Arbeitgeberdarlehens sollte eine Anrufungsauskunft eingeholt werden.



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