Antrag auf Vorsteuervergütung

Welche Anforderungen sind an die Unterschrift bei einem Antrag auf Vorsteuervergütung zu stellen?

Ein ausländischer Unternehmer, der in Deutschland keine steuerpflichtigen Umsätze tätigt, erhält von ihm in Deutschland bezahlte Umsatzsteuer in einem besonderen Verfahren zurück, dem sog. Vorsteuervergütungsverfahren. Der hierbei zu verwendende amtliche Vordruck verlangt die eigenhändige Unterschrift des Unternehmers bzw. bei juristischen Personen als Unternehmer die eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Die Unterschrift eines Bevollmächtigten, z. B. des Steuerberaters, reicht nicht aus.

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob diese Regelung mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben im Einklang steht oder gemeinschaftsrechtswidrig ist. In vielen anderen Mitgliedstaaten reicht nämlich die Unterschrift eines Bevollmächtigten aus. Der Bundesfinanzhof hat die Frage deshalb dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.



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