Anwaltliche Betreuertätigkeit

Anwaltliche Betreuertätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit

Ein Berufsbetreuer unterhält einen Gewerbebetrieb. Er übt weder eine freiberufliche Tätigkeit noch eine sonstige selbstständige Tätigkeit aus. Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer sind demnach gewerbesteuerpflichtig.

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Tätigkeit eines Berufsbetreuers auch dann eine gewerbliche Tätigkeit ist, wenn sie von einem Freiberufler, z. B. Rechtsanwalt, ausgeübt wird.

Der Bundesfinanzhof wird abschließend entscheiden.



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