Scheinrenditen aus betrügerischen Schneeballsystem

Auch auf Kontoauszug gutgeschriebene Scheinrenditen aus betrügerischen Schneeballsystemen sind steuerpflichtig

Eheleute hatten der Kapitalanlagegesellschaft K größere Geldbeträge zur Anlage in Börsentermingeschäften zur Verfügung gestellt. An den Erträgen sollten sie zu 70 % beteiligt werden. Von 1996 bis 2001 wurden ihnen 1,4 Mio. DM als Erträge ausgezahlt. Hierbei handelte es sich tatsächlich aber nur um einen Teil der von den Eheleuten und vielen anderen Kapitalanlegern eingezahlten Beträge (sog. Schneeballsystem). Weitere 600.000 DM wurden von der K auf fingierten Kontoauszügen als Erträge ausgewiesen, deren Auszahlung die Eheleute vertragsgemäß jederzeit verlangen konnten. Dies hatten sie allerdings wegen der vermeintlich guten Renditen nie verlangt. Durch die Insolvenz der betrügerischen K verloren die Eheleute ihr eingesetztes Kapital. Das Finanzamt versteuerte 2 Mio. DM als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Eheleute meinten, die Scheinrenditen dürften nicht versteuert werden.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass neben den ausgezahlten Beträgen auch die auf den Kontoauszügen ausgewiesenen Erträge zu versteuern seien, weil die Eheleute jederzeit die Auszahlung verlangen konnten.



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