Aufwendungen für Erwerb einer Fluglizenz

Aufwendungen für den Erwerb einer Fluglizenz als Werbungskosten

Entstehen einem Zeitsoldaten für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerscheins Kosten, sind diese als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die Schulung die Ausbildung für einen Privatflugzeugführerschein mit einschließt. Der Bundesfinanzhof konkretisiert damit seine Rechtsprechung zu diesem Thema.

Die Fortbildungsmaßnahme des Soldaten fand mit dem Berufsziel Verkehrsflugzeugführer statt. Die Ausbildung umfasste auch die Erlaubnis zum Führen privater Flugzeuge, dies stellte jedoch nur eine Ausbildungsstufe in der Gesamtmaßnahme dar. In einer früheren Entscheidung hatte der Bundesfinanzhof im Fall einer Stewardess die Aufwendungen für den Erwerb eines Privatflugzeugführerscheins nicht anerkannt. In diesem Fall war jedoch die Ausbildung in zwei aufeinander folgenden Maßnahmen erfolgt.



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