Verlegen von Wasserhausanschlüssen

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für das Verlegen von Wasserhausanschlüssen

Das Verlegen eines Wasserhausanschlusses fällt unter den Begriff „Lieferung von Wasser“. Es handelt sich um das Verlegen der Leitung als Verbindung zwischen dem Wasserverteilungsnetz und der Wasseranlage des Grundstücks. Der Hausanschluss ist für die Teilnahme an der allgemeinen Wasserversorgung unentbehrlich. Ohne den Hausanschluss kann dem Eigentümer oder Bewohner des Grundstücks kein Wasser bereitgestellt werden. Bedingt durch die begriffliche Zuordnung ist unerheblich, ob es sich um die Lieferung eines Gegenstands oder um eine sonstige Leistung handelt.

Unter Beachtung vorstehender Grundsätze unterliegen die dem Grundstückseigentümer berechneten Kosten für das Verlegen des Wasserhausanschlusses durch ein Versorgungsunternehmen dem ermäßigten Steuersatz. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Der Beurteilung lag eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu Grunde.



Unentgeltliche Teilnahme an Verlosung Kosten für Auslandskongress