Kosten für Auslandskongress

Kosten für Auslandskongress bei untergeordneten privaten Reiseinteressen abzugsfähig

Ein angestellter Apotheker machte die Kosten eines sechstägigen Fortbildungskongresses in Meran als Werbungskosten geltend. Die Fachvorträge wurden vormittags und nachmittags gehalten und durch Teilnahmetestate des Veranstalters bestätigt. An einem Tag nahm der Apotheker an einer touristischen Exkursion teil. Das Finanzamt versagte deshalb den Werbungskostenabzug.

Der Bundesfinanzhof gab dem Apotheker Recht, weil er die überwiegende Zeit beim Kongress anwesend gewesen war.

Hinweis: Zu den abzugsfähigen Fortbildungskosten gehören z. B. Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Kongressgebühren und Verpflegungsmehraufwendungen.



Verlegen von Wasserhausanschlüssen Finanzierung von Rentenanwartschaften