Verzinsung der Vorsteuervergütungsansprüche

Pflicht zur Verzinsung der Vorsteuervergütungsansprüche von im Ausland ansässigen Unternehmern

Eine aus der Festsetzung der Umsatzsteuer entstehende Steuernachzahlung oder ein Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch für einen Steuervergütungsanspruch. Dabei handelt es sich um den Anspruch auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen für im Ausland ansässige Unternehmer. Sie haben den Erstattungsanspruch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu beantragen. Der Antrag ist eine Steueranmeldung. Er steht nach Zustimmung durch die Finanzbehörde einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unbedeutend ist, dass keine Verpflichtung zur Abgabe des Antrags besteht und es ausschließlich zu Steuererstattungen kommen kann.



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