Verjährungsfrist für Erbschaftsteuer

Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer

Die Frist zur Festsetzung der Erbschaftsteuer beträgt regelmäßig vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht oder der der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb dem zuständigen Finanzamt angezeigt wird.

Wurde die Anzeigepflicht erfüllt und fordert das Finanzamt erst daraufhin zur Abgabe einer Steuererklärung auf, ist für die Fristenberechnung der Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt entscheidend. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Die Frist beginnt danach erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.



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