Splittingvorteil aus neuer Ehe

Splittingvorteil aus neuer Ehe bei Unterhaltsberechnungen zu berücksichtigen

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es insbesondere um die Frage, ob bei der Bemessung des unterhaltsrechtlichen Nettoeinkommens eines Unterhaltspflichtigen der ihm nach Wiederverheiratung zustehende steuerliche Splittingvorteil zu berücksichtigen ist.

Nach Auffassung des Gerichts ist der aus der neuen Ehe resultierende Splittingvorteil sowohl bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen, soweit er auf seinem alleinigen Einkommen beruht.



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