Verlorenes Sanierungsdarlehen

Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

Der Ausfall von kapitalersetzenden Darlehen führt bei einem wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen zu steuerwirksamen nachträglichen Anschaffungskosten. Der Bundesfinanzhof hat sich in diesem Zusammenhang mit dem so genannten Sanierungsprivileg des GmbH-Rechts auseinandergesetzt:

Im Sanierungsfall verlieren danach bestehende oder neugewährte Kredite den Charakter von eigenkapitalersetzenden Darlehen. Die Verwaltung hat das bisher zum Anlass genommen, in diesem Zusammenhang angefallene Darlehensverluste nicht als zusätzliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung zu berücksichtigen. Dieser Auffassung ist das Gericht entgegengetreten und hat festgestellt, dass das Sanierungsprivileg den Ansatz von Darlehensverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten nicht grundsätzlich ausschließt. Allerdings müssen die übrigen für eine Abzugsfähigkeit maßgeblichen Voraussetzungen (z. B. krisenbestimmtes Darlehen, Finanzplandarlehen) vorliegen.



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