Legen von Hausanschlüssen

Ermäßigter Steuersatz für das Legen von Hausanschlüssen zur Versorgung mit Wasser durch ein Wasserversorgungsunternehmen

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs fällt das Legen eines Hausanschlusses durch ein Versorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Danach sind die für das Legen eines Wasser-Hausanschlusses gezahlten Entgelte, den das Wasserversorgungsunternehmen für einen Bauunternehmer oder einen Bauträger und nicht an den späteren Bezieher des Wassers erbringt, mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.

Das Gericht schließt sich damit dem Europäischen Gerichtshof an, der zur Begründung angeführt hatte, dass ohne den Anschluss kein Wasser geliefert werden könne.



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